Das CE-Zeichen zeigt, dass ein Produkt die Anforderungen der EU-Vorschriften erfüllt, die für genau dieses Produkt gelten. Es ist kein Gütesiegel und kein Prüfzeichen einer Behörde, sondern eine Erklärung des Herstellers. Für Importeure ist es trotzdem ein zentraler Punkt: Wer Ware aus einem Drittland in die EU bringt, muss prüfen, dass alles stimmt.
Wann braucht ein Produkt das CE-Zeichen?
Nur wenn eine EU-Harmonisierungsvorschrift es verlangt. Typische Produktgruppen:
Spielzeug
Elektrische Geräte (u. a. Niederspannung, elektromagnetische Verträglichkeit, Beschränkung gefährlicher Stoffe)
Funkanlagen, z. B. Geräte mit WLAN oder Bluetooth
Maschinen
Persönliche Schutzausrüstung
Medizinprodukte
Viele Produkte aus Home & Living, Küche und Garten fallen unter keine dieser Vorschriften – etwa Textilien, Möbel oder Küchenhelfer ohne Strom. Sie dürfen dann kein CE-Zeichen tragen. Für sie gilt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung.
Wer bringt das CE-Zeichen an?
Der Hersteller. Er führt das Konformitätsbewertungsverfahren durch, erstellt die technischen Unterlagen, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an. Je nach Produkt muss dabei eine benannte Stelle (Notified Body) beteiligt sein.
Ihre Pflichten als Importeur
Bevor Sie Ware aus einem Drittland in Verkehr bringen, stellen Sie sicher, dass
der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat,
die technischen Unterlagen erstellt sind und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden können,
das CE-Zeichen korrekt angebracht ist und die EU-Konformitätserklärung vorliegt,
Anleitung und Sicherheitshinweise auf Deutsch beiliegen,
Ihr Name und Ihre Anschrift auf dem Produkt stehen – oder, wenn das nicht geht, auf Verpackung oder Begleitunterlage.
Dazu kommt: Eine Kopie der Konformitätserklärung halten Sie zehn Jahre für die Behörden bereit. Haben Sie Zweifel, dass ein Produkt konform ist, dürfen Sie es nicht in Verkehr bringen.
Vorsicht vor falschen CE-Zeichen
Ein CE-Zeichen auf dem Produkt beweist nichts – der Hersteller bringt es selbst an. Gerade bei Ware aus Drittländern finden Marktüberwachung und Zoll immer wieder CE-Zeichen ohne Konformitätsbewertung dahinter, oft in falschen Proportionen mit eng zusammenstehenden Buchstaben. Von einem eigenen „China Export“-Zeichen ist oft die Rede. Die EU-Kommission und die Bundesregierung kennen ein solches Zeichen aber nicht – es handelt sich schlicht um falsch angebrachte CE-Zeichen. Lassen Sie sich deshalb Konformitätserklärung und Prüfberichte vor der Produktion zeigen und prüfen Sie, ob die genannten Normen und Prüflabore zum Produkt passen.
Eigene Marke = eigene Pflichten
Wer Ware unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, gilt im Produktrecht als Hersteller – auch wenn ein Fabrikant in Asien produziert. Dann tragen Sie die vollen Herstellerpflichten, inklusive Konformitätserklärung. Mehr dazu im Artikel Private Label Produkte herstellen lassen.
Dieser Artikel ist ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen EU-Vorschriften für Ihr Produkt.



