China ist für viele Händler und Markenhersteller der wichtigste Beschaffungsmarkt. Damit die Ware nicht im Hafen festhängt und die Kalkulation stimmt, sollte der Zoll schon beim Einkauf feststehen – nicht erst, wenn der Container in Hamburg ankommt.
Schritt 1: Zolltarifnummer bestimmen
Alles beginnt mit der richtigen Zolltarifnummer. Sie entscheidet über den Zollsatz, über mögliche Antidumpingzölle und über Verbote oder Genehmigungspflichten. Den HS-Code vom Lieferanten bitte nur als Startpunkt nehmen.
Schritt 2: Zollsatz und Sonderzölle prüfen
Drittlandszollsatz: China hat kein Präferenzabkommen mit der EU, es gilt der normale Zollsatz der Codenummer.
Antidumping- und Ausgleichszölle: Für einzelne Waren aus China gelten zusätzliche Zölle, teils in erheblicher Höhe. Sie stehen in TARIC und im Elektronischen Zolltarif bei der jeweiligen Codenummer.
Verbote und Beschränkungen: z. B. für bestimmte Chemikalien, Produkte mit Funktechnik oder Lebensmittelkontaktmaterialien – hier helfen Prüfberichte und Konformitätsnachweise.
Schritt 3: Kosten kalkulieren
Zollwert: Warenpreis plus Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze
Zoll: Zollwert × Zollsatz (plus ggf. Antidumpingzoll)
Einfuhrumsatzsteuer: auf Zollwert, Zoll und Transport bis zum ersten Bestimmungsort – siehe Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Weitere Kosten: Hafengebühren, Zollabfertigung durch die Spedition, Inlandstransport
Erst diese Landed Costs zeigen, ob ein Angebot aus China wirklich günstiger ist als ein Lieferant in Europa.
Schritt 4: Papiere vorbereiten
EORI-Nummer Ihres Unternehmens
Handelsrechnung mit genauer Warenbeschreibung, Mengen, Preisen und Lieferbedingung
Packliste mit Kartons, Gewichten und Maßen
Frachtpapier: Konnossement (Seefracht) oder Luftfrachtbrief
je nach Ware: Prüfberichte, Konformitätserklärungen, Ursprungsnachweise
Schritt 5: Zollanmeldung und Freigabe
Die Zollanmeldung erstellt in der Regel Ihre Spedition im IT-Verfahren ATLAS des Zolls. Nach Prüfung und Zahlung (oder über ein Aufschubkonto) gibt der Zoll die Ware frei. Bei Kontrollen kann der Zoll auch Produktsicherheit und Kennzeichnung prüfen – Ware ohne ordentliche CE-Kennzeichnung oder Herstellerangaben wird dann angehalten.
Kleinsendungen: 150-Euro-Grenze gefallen
Seit 1. Juli 2026 sind Sendungen bis 150 € nicht mehr automatisch zollfrei. Für Fernverkäufe an Verbraucher gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von 3 € je Warenkategorie. Wie Musterpakete im B2B-Einkauf behandelt werden, klären Sie am besten vorab mit dem Kurierdienst oder Ihrer Spedition. Für Containerware ändert sich nichts – hier wurde ohnehin verzollt.



