Die Incoterms (International Commercial Terms) sind die Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie legen in drei Buchstaben fest, wer welche Transportkosten trägt, an welchem Punkt das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer sich um Aus- und Einfuhr kümmert. Die aktuelle Fassung sind die Incoterms 2020 – eine neue Version hat die ICC bisher nicht veröffentlicht.
Wichtig für Einkäufer: Incoterms gelten nur, wenn sie im Vertrag vereinbart sind. Sie regeln weder, wann das Eigentum übergeht, noch wie bezahlt wird.
Die 11 Klauseln auf einen Blick
Für alle Transportarten
EXW (Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware bei sich bereit. Alles andere – Verladung, Ausfuhr, Transport, Einfuhr – erledigt der Käufer.
FCA (Frei Frachtführer): Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Ort an den Frachtführer des Käufers und erledigt die Ausfuhr. Mehr dazu: Incoterms FCA einfach erklärt.
CPT (Frachtfrei): Der Verkäufer zahlt den Haupttransport bis zum Bestimmungsort, das Risiko geht aber schon bei Übergabe an den ersten Frachtführer über.
CIP (Frachtfrei versichert): wie CPT, zusätzlich schließt der Verkäufer eine Transportversicherung ab – seit 2020 mit umfassender Deckung.
DAP (Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer liefert bis zum Bestimmungsort, unentladen. Einfuhr und Zoll übernimmt der Käufer.
DPU (Geliefert benannter Ort entladen): wie DAP, aber der Verkäufer entlädt die Ware auch. DPU hat 2020 die Klausel DAT ersetzt.
DDP (Geliefert verzollt): Der Verkäufer trägt alles bis zum Bestimmungsort, einschließlich Einfuhr, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Mehr dazu: Incoterms DDP einfach erklärt.
Nur für See- und Binnenschiff
FAS (Frei Längsseite Schiff): Lieferung neben dem Schiff im Verschiffungshafen.
FOB (Frei an Bord): Lieferung an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen. Mehr dazu: Incoterms FOB einfach erklärt.
CFR (Kosten und Fracht): Der Verkäufer zahlt die Seefracht bis zum Zielhafen, das Risiko geht aber schon an Bord im Abgangshafen über.
CIF (Kosten, Versicherung, Fracht): wie CFR, zusätzlich mit Mindestversicherung durch den Verkäufer.
Was sich 2020 geändert hat
DPU statt DAT: Entladen geht jetzt an jedem Ort, nicht nur am Terminal.
Höhere Versicherung bei CIP: Der Verkäufer muss umfassend versichern, bei CIF bleibt es bei der Mindestdeckung.
FCA mit Bordkonnossement: Käufer und Verkäufer können vereinbaren, dass der Verkäufer ein „An Bord“-Konnossement bekommt – wichtig bei Akkreditiven.
Eigener Transport erlaubt: Bei FCA, DAP, DPU und DDP darf eine Partei mit eigenen Fahrzeugen transportieren.
Welche Klausel beim Einkauf in Asien?
Für Einkäufer aus Handel und Industrie haben sich zwei Klauseln bewährt:
FOB oder FCA: Sie buchen die Seefracht über Ihre eigene Spedition, kennen die Kosten und bestimmen den Zeitplan. Der Lieferant kümmert sich um die Ausfuhr – das kann er vor Ort am besten.
Nicht EXW: Ab Werk müsste der Käufer die Ausfuhrabfertigung im Lieferland übernehmen. Das ist in China und anderen Ländern für ausländische Käufer kaum sauber machbar.
DDP nur mit Bedacht: Bequem, aber Sie geben die Kontrolle über Zollwert, Dokumente und Fracht ab und zahlen die Kosten verdeckt im Warenpreis mit.
So schreiben Sie Incoterms richtig in den Vertrag
Klausel: die drei Buchstaben, z. B. FCA
Ort so genau wie möglich: nicht „China“, sondern „Container-Terminal Yantian, Shenzhen“
Version: „Incoterms 2020“ – sonst ist unklar, welche Fassung gilt
Ergänzungen, wo Incoterms schweigen: Zahlungsbedingungen, Eigentumsübergang, Qualitätsprüfung vor Verschiffung
Incoterms und Zollwert
Die Lieferklausel bestimmt auch, welche Kosten Sie für den Zoll noch hinzurechnen müssen. Bei der Einfuhr in die EU zählen Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze zum Zollwert – bei FOB- oder FCA-Preisen kommen diese Kosten also dazu. Wie Zoll und Steuer daraus entstehen, zeigt der Artikel zur Einfuhrumsatzsteuer.



