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Incoterms FCA einfach erklärt

FCA (Frei Frachtführer) ist die flexibelste Incoterms-Klausel für Containerware. Wer was zahlt, wo das Risiko übergeht und worauf Sie achten müssen.

Veröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

Lkw auf einer Landstraße
Foto: Seb Creativo / StockSnap (CC0)

Das Wichtigste in Kürze

  • FCA heißt „Free Carrier“: Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Ort an den Frachtführer des Käufers.

  • Der Verkäufer erledigt die Ausfuhr, der Käufer zahlt den Haupttransport, die Einfuhr und alles danach.

  • Liegt der Lieferort beim Verkäufer, lädt er die Ware auch auf; an einem anderen Ort liefert er sie nur entladebereit an.

  • Für Container ist FCA die von der ICC empfohlene Alternative zu FOB.

FCA steht für „Free Carrier“, auf Deutsch Frei Frachtführer. Der Verkäufer liefert die Ware an den Frachtführer, den der Käufer benannt hat – an einem genau vereinbarten Ort. Ab dort trägt der Käufer Kosten und Risiko. FCA gilt für alle Transportarten und ist damit die vielseitigste Klausel der Incoterms 2020.

Wer macht was bei FCA?

  • Verkäufer: verpackt die Ware exportgerecht, liefert sie zum vereinbarten Ort, erledigt die Ausfuhrabfertigung und trägt die Kosten bis zur Übergabe

  • Käufer: benennt und bezahlt den Frachtführer, trägt den Haupttransport, die Versicherung, die Einfuhr mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und den Transport ins eigene Lager

Wo genau geht das Risiko über?

Das hängt vom vereinbarten Lieferort ab – deshalb ist er so wichtig:

  • Lieferort beim Verkäufer (z. B. sein Werk): Der Verkäufer lädt die Ware auf das Fahrzeug des Frachtführers. Mit dem Aufladen geht das Risiko über.

  • Anderer Ort (z. B. Containerterminal oder Lager der Spedition): Der Verkäufer bringt die Ware dorthin und stellt sie entladebereit zur Verfügung. Das Entladen ist Sache des Käufers bzw. seines Frachtführers.

FCA oder FOB?

Bei Containerware ist FCA meist die sauberere Wahl. Container werden am Terminal übergeben, nicht direkt an Bord. Nach FOB trüge der Verkäufer das Risiko bis zur Verladung aufs Schiff, obwohl er darauf keinen Einfluss mehr hat. FCA verlegt den Risikoübergang an den Punkt, an dem die Ware tatsächlich übergeben wird.

In der Praxis bieten viele Lieferanten in Asien trotzdem FOB-Preise an. Der Unterschied im Preis ist meist gering – entscheidend ist, dass der Übergabeort klar im Vertrag steht.

FCA und das Bordkonnossement

Bei Zahlung per Akkreditiv braucht der Verkäufer oft ein Konnossement mit dem Vermerk „an Bord“. Seit den Incoterms 2020 können die Parteien bei FCA vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein solches Dokument auszustellen. So passt FCA auch zu Akkreditiv-Geschäften.

So vereinbaren Sie FCA richtig

  1. Ort genau benennen: „FCA Yantian Container Terminal, Shenzhen, Incoterms 2020“

  2. Frachtführer rechtzeitig benennen: Name, Kontakt und Termin an den Lieferanten geben

  3. Verladung klären: Wer lädt den Container, wer verschließt ihn, wer zahlt Terminalgebühren?

  4. Qualitätsprüfung vor Übergabe: Eine Abnahmekontrolle vor der Übergabe an den Frachtführer – danach ist es Ihr Risiko.

Schlagworte:IncotermsFCAFree CarrierContainerGefahrübergang

Häufige Fragen

Was bedeutet FCA bei den Incoterms?

FCA steht für „Free Carrier“ (Frei Frachtführer). Der Verkäufer übergibt die Ware am vereinbarten Ort an den Frachtführer des Käufers und erledigt die Ausfuhr. Ab der Übergabe trägt der Käufer Kosten und Risiko.

Wer zahlt bei FCA die Fracht?

Der Käufer. Er benennt den Frachtführer und zahlt den Haupttransport, die Versicherung, die Einfuhr und den Transport ins eigene Lager.

Wer lädt bei FCA?

Liegt der Lieferort beim Verkäufer, lädt der Verkäufer die Ware auf. An jedem anderen Ort liefert er sie nur entladebereit an, das Entladen übernimmt der Käufer bzw. sein Frachtführer.

Ist FCA besser als FOB?

Für Containerware ja, weil das Risiko dort übergeht, wo die Ware tatsächlich übergeben wird. Für Ware, die direkt an Bord geht, ist FOB weiter passend.

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