FCA steht für „Free Carrier“, auf Deutsch Frei Frachtführer. Der Verkäufer liefert die Ware an den Frachtführer, den der Käufer benannt hat – an einem genau vereinbarten Ort. Ab dort trägt der Käufer Kosten und Risiko. FCA gilt für alle Transportarten und ist damit die vielseitigste Klausel der Incoterms 2020.
Wer macht was bei FCA?
Verkäufer: verpackt die Ware exportgerecht, liefert sie zum vereinbarten Ort, erledigt die Ausfuhrabfertigung und trägt die Kosten bis zur Übergabe
Käufer: benennt und bezahlt den Frachtführer, trägt den Haupttransport, die Versicherung, die Einfuhr mit Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und den Transport ins eigene Lager
Wo genau geht das Risiko über?
Das hängt vom vereinbarten Lieferort ab – deshalb ist er so wichtig:
Lieferort beim Verkäufer (z. B. sein Werk): Der Verkäufer lädt die Ware auf das Fahrzeug des Frachtführers. Mit dem Aufladen geht das Risiko über.
Anderer Ort (z. B. Containerterminal oder Lager der Spedition): Der Verkäufer bringt die Ware dorthin und stellt sie entladebereit zur Verfügung. Das Entladen ist Sache des Käufers bzw. seines Frachtführers.
FCA oder FOB?
Bei Containerware ist FCA meist die sauberere Wahl. Container werden am Terminal übergeben, nicht direkt an Bord. Nach FOB trüge der Verkäufer das Risiko bis zur Verladung aufs Schiff, obwohl er darauf keinen Einfluss mehr hat. FCA verlegt den Risikoübergang an den Punkt, an dem die Ware tatsächlich übergeben wird.
In der Praxis bieten viele Lieferanten in Asien trotzdem FOB-Preise an. Der Unterschied im Preis ist meist gering – entscheidend ist, dass der Übergabeort klar im Vertrag steht.
FCA und das Bordkonnossement
Bei Zahlung per Akkreditiv braucht der Verkäufer oft ein Konnossement mit dem Vermerk „an Bord“. Seit den Incoterms 2020 können die Parteien bei FCA vereinbaren, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein solches Dokument auszustellen. So passt FCA auch zu Akkreditiv-Geschäften.
So vereinbaren Sie FCA richtig
Ort genau benennen: „FCA Yantian Container Terminal, Shenzhen, Incoterms 2020“
Frachtführer rechtzeitig benennen: Name, Kontakt und Termin an den Lieferanten geben
Verladung klären: Wer lädt den Container, wer verschließt ihn, wer zahlt Terminalgebühren?
Qualitätsprüfung vor Übergabe: Eine Abnahmekontrolle vor der Übergabe an den Frachtführer – danach ist es Ihr Risiko.



